B-VG: Art 83 Abs 2 (Recht auf Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Verletzung durch Nichtvorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung)
B-VG: Art 83 Abs 2 (Recht auf Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Verletzung durch Nichtvorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung)