WaffG: § 8 Abs 6 (Verlässlichkeit; Schluss auf mangelnde Verlässlichkeit, wenn die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts aus in der Person des Betreffenden gelegenen Gründen nicht möglich ist; unwiderlegliche Rechtsvermutung; vorausgesetzt ist eine begründete Aufforderung zur Mitwirkung)
§ 25 Abs 3 (Entziehung der Waffenbesitzkarte)