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VwGH 2005/05/0135, 0136, 22. 11. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/229ZfV 2007, 122 Heft 1 v. 1.3.2007

AVG: § 13 Abs 8 (Antrag, Änderung; Einschränkung eines Bauprojekts im Berufungsverfahren, keine Änderung der Sache; Verfahren bleibt anhängig, Übergangsvorschriften, die auf Anhängigkeit abstellen, weiter anwendbar)

§ 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung; Antragsänderung, keine Änderung der Sache, Zuständigkeit der Berufungsbehörde zur Sachentscheidung)

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