ZustG: § 17 Abs 2 (schriftliche Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung; behördliche Ermittlungspflicht)
VwGH 2005/03/0048, 1. 7. 2005
Aus den Urkunden im Verwaltungsakt (Bericht über die versuchte Zustellung; Kopie einer „Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes“) ist nicht erkennbar, ob der Bf dem § 17 Abs 2 ZustG entsprechend von der Hinterlegung verständigt wurde, ob diese Verständigung also in den Briefkasten eingelegt, an der Abgabestelle zurück-