AVG: § 8 (Parteien, Beteiligte; Anhörungs- und Berufungsrechte der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft nach § 348 Abs 2 GewO 1994, subjektive öffentliche Rechte nur in diesem Umfang)
§ 58 Abs 1 (Bescheid, Merkmale; normativer Inhalt essentiell, bloße Mitteilung über früher getroffene Entscheidung)