AVG: § 73 Abs 1 (Entscheidungspflicht einer zum bescheidmäßigen Abspruch unzuständigen Behörde nur, wenn ausdrücklich ein Bescheid beantragt wird; nur in diesem Fall Verpflichtung zur bescheidmäßigen Zurückweisung)
VwGH 2000/03/0305, 8. 6. 2005 (Säumnisbeschwerde)