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VwGH 2004/03/0221, 8. 6. 2005 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2007/198ZfV 2007, 116 Heft 1 v. 1.3.2007

VStG: § 51e Abs 6 (rechtzeitige Ladung der Parteien zur Verhandlung, mindestens zwei Wochen Vorbereitungszeit; gilt nicht für vertagte Verhandlungen, außer es bedarf auch hiefür einer entsprechenden Vorbereitung, Möglichkeit der Teilnahme auch für die Partei persönlich)

VwGH 2004/03/0221, 8. 6. 2005

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