VStG: § 24 (subsidiäre Geltung des AVG; § 58 Abs 2 AVG, Begründung von Bescheiden; Tatfrage Durchführung von Spielen entgegen NÖ SpielautomatenG nicht geklärt, rechtliche Beurteilung der Spiele nicht ausreichend begründet, kein mängelfreier Nachweis des Vorhandenseins der Spiele)
VwGH 2002/05/1526, 24. 5. 2005