B-VG: Art 131 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; Beschwerdelegitimation keine; Rechtsverletzung keine; Zurückweisung einer Berufung einer anderen Person)
VwGH 2005/04/0218, 7. 11. 2005
Mit angefochtenen B wurden Berufungen gegen einen B zurückgewiesen, mit dem dem Antrag der ErstBf, vertreten durch den ZweitBf, stattgegeben wurde. Die Bf wenden sich im Ergebnis nicht gegen die Zurückweisung der Berufungen, allerdings gegen die hiefür von der belangten Beh herangezogene Begründung. Eine Rechtsverletzung der Bf durch einen B, der eine von anderen Personen erhobene Berufung zurückweist, ist allerdings ausgeschlossen (VwGH Beschluss 21. 7. 2005, 2005/05/0184). Zurückweisung.