B-VG: Art 131 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Bescheiderlassung, keine)
VwGH 2005/02/0121, 25. 11. 2005
Aus dem Firmenbuchauszug ergibt sich die Eintragung, dass die Ges am 17. 12. 2004 aufgelöst und gelöscht wurde. Da somit die Zustellung der Erledigung vom 17. 3. 2005 ( bezeichnet als „BerufungsB“) nicht zur Erlassung eines B geführt hat, mangelt es an einem solchen iSd Art 131 Abs 1 B-VG. Zurückweisung.