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VwGH 2004/20/0139, 25. 10. 2005 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2007/176ZfV 2007, 112 Heft 1 v. 1.3.2007

VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, Zurückziehung des dem Verwaltungsverfahren zugrunde liegenden Asylantrages, über den der vor dem VwGH angefochtene Bescheid abspricht; Wegfall des rechtlichen Interesses)

VwGH 2004/20/0139, 25. 10. 2005

Durch die (nach Einleitung des Vorverfahrens) vor der bel Beh abgegebenen Erklärung, den Asylantrag zurückzuziehen, hat der Bf unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass sein rechtliches Inter-esse an einer Entscheidung über die Beschwerde gegen den angef B weggefallen ist. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit.

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