VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, Zurückziehung des dem Verwaltungsverfahren zugrunde liegenden Asylantrages, über den der vor dem VwGH angefochtene Bescheid abspricht; Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 2004/20/0139, 25. 10. 2005
Durch die (nach Einleitung des Vorverfahrens) vor der bel Beh abgegebenen Erklärung, den Asylantrag zurückzuziehen, hat der Bf unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass sein rechtliches Inter-esse an einer Entscheidung über die Beschwerde gegen den angef B weggefallen ist. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit.