MarkSchG: § 4 Abs 1 Z 4 (Registrierung; Ausschlussgründe; beschreibende Bezeichnung; maßgebende Verkehrskreise, Verbraucher und Endabnehmer; Prüfung auch des Einflusses der Zwischenhändler auf Kaufentscheidung; „GDI“ Hinweis aus Bereich der Kraftfahrzeugtechnik; Freihaltebedürfnis)
VwGH 2003/04/0124, 7. 11. 2005