MarkSchG: § 4 Abs 1 Z 4 (Registrierung; Ausschlussgründe; beschreibende Bezeichnung; Wortmarke aus mehreren Teilen; merklicher Unterschied zwischen Wort und bloßer Summe der Bestandteile, keiner; „MICROPORE“ für Verbandsmaterial)
VwGH 2003/04/0095, 7. 11. 2005