OÖ NSchG 2001: § 3 Z 2 (Eingriff in das Landschaftsbild, maßgebliche Veränderung des Landschaftsbildes zufolge ihres optischen Eindruckes; ausreichende inhaltliche Bestimmtheit der Begriffe; Maßnahmen bloß untergeordneter Bedeutung)
OÖ NSchG 2001: § 3 Z 2 (Eingriff in das Landschaftsbild, maßgebliche Veränderung des Landschaftsbildes zufolge ihres optischen Eindruckes; ausreichende inhaltliche Bestimmtheit der Begriffe; Maßnahmen bloß untergeordneter Bedeutung)