Krnt NSchG 1986: § 9 Abs 3 lit a (keine Bewilligungstauglichkeit von Vorhaben oder Maßnahmen, durch die das Landschaftsbild nachhaltig nachteilig beeinflusst würde; Zersiedelung; Schuppen mit Arbeits- und Lagerraum für Bienenwirtschaft, nur 2 Bienenvölker, „hobbymäßige“ Imkerei)
§ 9 Abs 7 (Bewilligung von störenden Eingriffen im Fall höherwertiger anderer öffentlicher Interessen)