MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights; Habilitationsverfahren betrifft keine derartigen Rechte)
UOG 1993: § 28 Abs 6 (erster Verfahrensabschnitt, Einholung von zwei Gutachten von Mitgliedern der Habilitationskommission; „Gutachten“ als fachliches Amtswissen von Mitgliedern der Kollegialbehörde; kein Verstoß gegen Art 6 MRK)