HGB: § 283 (Aktiengesellschaft, Nichtvorlage des Jahresabschlusses, Verhängung von Zwangsstrafen; Zweimonatsfrist für Verhängung einer weiteren Zwangsstrafe; Einbringung der zunächst verhängten Strafe vor Ablauf der Zweimonatsfrist)
VwGH 2005/06/0169, 20. 10. 2005