Krnt JagdG 2000: § 90 Abs 2 (Vergehen gegen die Standespflichten; Bindung hinsichtlich der Tatbegehung an rechtskräftige gerichtliche Verurteilung; Verbrechen der Hehlerei von Wildstücken)
§ 90 Abs 6 lit c (Disziplinarstrafen; Ausschluss aus der Krnt Jägerschaft auf bestimmte Zeit; Strafbemessung, Ermessen)