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VwGH 2001/03/0453, 1. 7. 2005 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2007/103ZfV 2007, 80 Heft 1 v. 1.3.2007

NÖ JagdG 1974: § 21 Abs 1 (Obmann des Jagdausschusses, Vertreter der Jagdgenossenschaft)

§ 21 Abs 3 (Vertretung des Obmannes im Verhinderungsfall durch den Obmannstellvertreter; keine Geltung dieser Vertretungsregel für den Fall der Vakanz der Funktion des Obmannes)

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