GewO 1994: § 78 Abs 2 (Betriebsanlagen; Abweichungen; Absehen von Verpflichtung zur Herstellung des Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes; keines bei Änderung einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage)
§ 81 Abs 1 (Betriebsanlage; Änderung; Genehmigungspflicht; Abweichung vom genehmigten Projekt)