EisbG: § 35 (Baugenehmigungsbescheid, Abspruch über öffentliche Interessen auch hinsichtlich der Grundinanspruchnahme; mangelndes öffentliches Interesse kann im Enteignungsverfahren nicht mehr eingewendet werden)
VwGH 2001/03/0096, 8. 6. 2005
(S Enteignung)