vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2004/06/0169, 29. 11. 2005 (DATENSCHUTZ)

JudikaturDATENSCHUTZZfV 2007/56ZfV 2007, 63 Heft 1 v. 1.3.2007

DSG 2000 idF BGBl I 2001/136: § 27 Abs 3 (Richtigstellung oder Löschung von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Dokumentationszweck einer Datenanwendung nachträgliche Änderungen nicht zulässt; die erforderlichen Richtigstellungen sind diesfalls durch entsprechende zusätzliche Anmerkungen zu bewirken; Löschungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn es sich beim Papierakt sowie beim Protokollbuch um eine manuelle Datei iSd § 1 Abs 3 bzw § 58 DSG 2000 handelt; Papierakt ist keine manuelle Datei; Protokollbuch ist manuelle Datei; Protokoll dient allein der Auffindung des Aktes; dieser Dokumentationszweck lässt Löschung nicht zu)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!