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VwGH 2004/11/0240, 24. 11. 2005 (BERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFEZfV 2007/48ZfV 2007, 56 Heft 1 v. 1.3.2007

ÄrzteG 1998 idF BGBl I 140/2003: § 35 Abs 9 (Zeiten einer ärztlichen Tätigkeit in unselbständiger Stellung zu Studienzwecken sind auf die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, zum Facharzt oder in einem Additivfach nicht anzurechnen; die Wendung „Zeiten einer ärztlichen Tätigkeit ... zu Studienzwecken“ ist dahin auszulegen, dass sie nur solche Zeiten einer „ärztlichen Tätigkeit zu Studienzwecken“ erfasst, die nicht gleichwertig sind)

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