OÖ ROG 1994 idF LGBl 2001: § 18 Abs 1 (Gemeinde hat Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept zu erlassen)
§ 34 Abs 1 (Aufsichtsverfahren; beschließt Gemeinderat einen Flächenwidmungsplan, so ist dieser vor Kundmachung des Beschlusses der Landesregierung als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen; aufsichtsbehördliche Genehmigungspflicht einer Verordnung, mit welcher nur das