Stmk BauG 1995: § 26 (subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; nach VfGH auch Recht des Inhabers einer
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gewerblichen Betriebsanlage auf Schutz vor heranrückender Bebauung, Ausdehnung des Rechts von Nachbarn auf Schutz vor der baulichen Anlage auf einen Schutz des Nachbarn vor allfälligen Folgewirkungen im Gewerberecht auf Grund des Schutzes der Bewohner der zu errichtenden baulichen Anlage; Bindung an Erkenntnis des VfGH; auch aus dem VfGH-Erk aber kein Recht auf gegenseitige Immissionsfreiheit abzuleiten)