AVG: § 58 (Inhalt und Form von Bescheiden; Fehlen der Bezeichnung als Bescheid, essentiell bei Erledigungen, bei denen nach dem Inhalt Zweifel über den Bescheidcharakter bestehen; im vorliegenden Fall keine normative Erledigung)
ASVG: § 410 Abs 1 Z 7 (Bescheide in Verwaltungssachen; Feststellung von Rechten und Pflichten auf Antrag des Ver-