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VwGH 09.09.2005, 2005/02/0018 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2006/1751ZfV 2006, 951 Heft 6 v. 3.1.2007

VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld; Arbeitgeber, Nichteinhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften; wirksames Kontrollsystem, keines; eigenmächtiges Handeln von Arbeitnehmern)

VwGH 09.09.2005, 2005/02/0018

Für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems entscheidend (VwGH 19. 10. 2001, 2000/02/0228 = ZfVB 2003/183). Im Beschwerdefall sei die Baustelle nach Angaben der Bf für „einen bis zwei Tage“, nach anderen Angaben für „drei bis vier Tage“ eingerichtet gewesen; zum Vorfallszeitpunkt habe sich der innerbetrieblich als Verantwortlicher für die Baustelle bestellte M in einer insgesamt dreitätigen Schulung befunden. Wann dieser die Baustelle tatsächlich beaufsichtigt bzw kontrolliert habe, habe er nicht mehr angeben können. Schon deshalb ist eine Effizienz des Kontrollsystems nicht gegeben.

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