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VwGH 29.06.2005, 2004/08/0044 (Sozialversicherung)

JudikaturSozialversicherungZfV 2006/1711ZfV 2006, 942 Heft 6 v. 3.1.2007

AlVG: § 33 Abs 4 (Antrag auf Notstandhilfe, binnen drei Jahre nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu stellender; Unterbleiben des Antrags auf Grund unrichtiger Rechtsauskunft durch einen Bediensteten des Arbeitsmarktservice; keine Fristverlängerung bewirkend)

VwGH 29.06.2005, 2004/08/0044

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