TKG 2003: § 35 Abs 1 (Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, Begriff)
§ 35 Abs 2 Z 3 (ebenso; Kriterien für die Beurteilung; Kriterium des Ausmaßes der nachfrageseitigen Gegenmacht; Zusammenschaltungsleistung der Terminierung in das Festnetz des marktbeherrschenden Unternehmens; relative Größe der Märkte kein Kriterium)