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VwGH 08.09.2004, 2003/03/0111 (Post- und Fernmeldewesen)

JudikaturPost- und FernmeldewesenZfV 2006/1677ZfV 2006, 922 Heft 6 v. 3.1.2007

TKG: § 33 Abs 1 (marktbeherrschender Unternehmer; sektorspezifische Betrachtung in gemeinschaftsrechtlich vordefinierten Märkten, keine weitere Unterteilung; Markt für öffentlichen Mietleitungsdienst)

VwGH 08.09.2004, 2003/03/0111

Mit dem angef B wurde gem § 33 Abs 4 iVm § 111 Z 5 TKG festgestellt, dass die bf T. AG in Wien auf dem Markt für das Erbringen des öff Mietleitungsdienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes marktbeherrschend iSd TKG ist.

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