TKG: § 15 Abs 1 (Konzession für öffentlichen Sprachtelefoniedienst mittels Mobilfunks; Entscheidungsfrist von 6 Wochen)
§ 22 Abs 1 (Vergabeverfahren für Mobilfunkkonzession)
§ 22 Abs 2 (ebenso; öffentliche Ausschreibung bei Vorliegen eines Konzessionsansuchens; Verfügbarkeit der Frequenzen vorausgesetzt)