DMSG idF BGBl I 1999/170: § 1 Abs 2 (Erhaltung liegt im öffentlichen Interesse; Kriterien; fallbezogene Begründung erforderlich; Bestehen ähnlicher Gebäude kann von Bedeutung sein)
§ 1 Abs 10 (Erhaltung liegt nicht im öffentlichen Interesse; Kriterien ua bezüglich des statischen Zustandes)