MinroG: § 119 Abs 6 (Bewilligungsverfahren, Parteien; Nachbarn; eingeschränktes Mitsprachrecht; Behauptung bloß subjektiver-öffentlicher Rechte)
VwGH 14.09.2005, 2004/04/0061
Das Mitsprachrecht des Nachbarn im Bewilligungsverfahren nach § 119 MinroG ist auf die Geltendmachung der ihm nach dem MinroG gewährleisteten Nachbarrechte beschränkt.