Wr BauO: § 62a Abs 1 (bewilligungsfreie Vorhaben; keine Bewilligung, keine Anzeige; ua Werbeanlagen; Einhaltung der Bauvorschriften)
§ 62 Abs 3 (ebenso; Einhaltung der Bauvorschriften, andernfalls Beseitigungsgebot; Aufträge nach § 129 Abs 10 möglich)
VwGH 20.09.2005, 2004/05/0277