Krnt Bauvorschriften: § 9 (Abstandsflächen, Verringerung der Tiefe; wenn in vorhandenem Baubestand bereits Abstände verwirklicht, die von den Bestimmungen der §§ 4 bis 7 abweichen; Gebäude eines ehemaligen Gärtnereibetriebs, Einbindung in ein Projekt als Wohnzimmer; völlige Umgestaltung des Bestandes für die Anwendung der Norm irrelevant)
VwGH 20.09.2005, 2004/05/0185