ArbVG: § 3 (Abweichung vom Kollektivvertrag; zulässig, so weit sie für den Arbeitnehmer günstiger ist; im vorliegenden Fall unzulässiger Vorwegverzicht auf die Ist-Lohnerhöhung)
ArbVG: § 3 (Abweichung vom Kollektivvertrag; zulässig, so weit sie für den Arbeitnehmer günstiger ist; im vorliegenden Fall unzulässiger Vorwegverzicht auf die Ist-Lohnerhöhung)