EG: Art 249 Abs 3 (Richtlinien, richtlinienkonforme Auslegung des Rechts der Mitgliedstaaten; keine ausdehnende Auslegung von innerstaatlichen Strafsanktionen im Lichte des Gemeinschaftsrechts, hingegen einschränkende Auslegung zulässig; abschließende oder bloß teilweise Harmonisierung einer Richtlinie)
VwGH 04.07.2005, 2001/10/0247