AWG 1990: § 29 Abs 1 Z 3 (Erteilung einer abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung)
UVP-G 1993: § 46 Abs 3 (der zweite Abschnitt des UVP-G 1993 ist auf Vorhaben nicht anzuwenden, für die ein nach den Verwaltungsvorschriften erforderliches Genehmigungsverfahren bis zum 31. 12. 1994 eingeleitet wird, sofern nicht der Projektwerber die Durchführung der UVP beantragt)