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VfGH 8. 6. 2004, B 608/03 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2006/1436ZfV 2006, 780 Heft 5 v. 2.11.2006

Stmk GdO 1967: § 43 Abs 1 (Gemeinderat; subsidiäre Aufgabenkompetenz)

§ 43 Abs 2 lit d (Gemeinderat; Einschreiten bei Gerichten, sofern nicht zur laufenden Verwaltung gehörend; Befugnis zur Delegierung dieser Aufgaben an den Gemeindevorstand durch Verordnung)

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