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VfGH 30. 11. 2005, B 1158/03 (DATENSCHUTZ)

JudikaturDATENSCHUTZZfV 2006/1429ZfV 2006, 778 Heft 5 v. 2.11.2006

DSG 2000: § 1 Abs 3 Z 2 (personenbezogene Daten, automationsunterstützte Verarbeitung oder manuelle Bearbeitung; Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten; bei Gendarmerieposten geführte Indexkarteikarte, Steckkartei; Aufnahme konkreter Namen keine Angelegenheit des inneren Dienstes; Bezirkshauptmannschaft Adressat der Auskunfts- und Löschungsbegehren)

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