BDG 1979: § 38 Abs 5 (Versetzung, Zuweisung eines Beamten an eine andere Dienststelle zur dauernden Dienstleistung, wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation, einschließlich der Auflassung von Arbeitsplätzen; Versetzung in ein anderes Ressort; Versetzung einer Beamtin nach Auflösung der Zollwache)
VfGH 07.06.2005, B 1204/04