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VwGH 24. 2. 2005, 2004/11/0215 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/1398ZfV 2006, 763 Heft 5 v. 2.11.2006

AVG: § 68 Abs 2 (amtswegige Abänderung eines Bescheides, aus dem niemand ein Recht erwachsen ist; Änderung der Rechtsstellung zu Ungunsten des Bescheidadressaten, unzulässige, im vorliegenden Fall gegebene; nachträgliche Verkürzung der befristeten Erteilung, zusätzliche Auflagen)

VwGH 24.02.2005, 2004/11/0215

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