MarkSchG: § 4 Abs 1 Z 4 (Ausschluss von der Registrierung; Unterscheidungskraft, keine; beschreibende Bezeichnung; „HOLIDAY AUTOS“; Beschreibung der angebotenen Dienstleistung; aktuelle Verwendung als Beschreibung solcher Dienstleistungen, Bedeutung, keine; Eintragung in anderen Staaten, Entscheidungswesentlichkeit, keine)
VwGH 20.10.2004, 2003/04/0187