Vlbg NSchG 1997: § 36 Abs 1 (Anzeige eines bewilligungspflichtigen Vorhabens)
§ 36 Abs 3 (Ausführung des Vorhabens zulässig, wenn die Behörde nicht binnen 4 bzw 2 Wochen mitteilt, dass ein Bewilligungsverfahren durchzuführen ist)
§ 36 Abs 6 (Bescheinigung der Behörde, dass die Anzeige zur Kenntnis genommen oder von einem weiteren Verfahren Abstand genommen wurde; kein Bescheidcharakter)