VO (EWG) 881/92 : Art 5 Abs 4 (Gemeinschaftslizenz; Pflicht, eine beglaubigte Abschrift im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen; zwei selbstständige Tatbestände; mit dem festgestellten Nicht-Vorzeigen ist nicht zwingend das Nicht-Mitführen verbunden)
GütbefG: § 23 Abs 2 idF BGBl I 2001/106 (Übertretung)