§ 56 AVG (Bescheidcharakter; Bezeichnung; Gliederung; normative Absprache; Schreiben eines Justizanstaltsleiters betreffend Ausbildung)
VwGH 26.11.2003, 2003/20/0485
1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich zunächst ausdrücklich „gegen den B vom 18. 9. 2003, welcher die Überstellung nach der JVA-Wien/Simmering zum Zwecke der Berufsausbildung ablehnt“. Gegenstand eines BescheidbeschwerdeVerf gem Art 130 Abs 1 lit a B-VG kann nur ein B sein.