§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag, Inhaltserfordernisse; Wiedereinsetzungsgrundes, keiner; Behauptung der mangelnden Kenntnis vom Zustellvorgang und des Nichterhaltes der Hinterlegungsanzeige; Hinterlegungsanzeige nach unbestrittenen Feststellungen durch Hinterlassung im Hausbrieffach in Gewahrsame des Empfängers)
VwGH 17.12.2003, 2003/04/0183