§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, Verschulden des Rechtsanwaltes keines, bloß manipulatives Versehen der Kanzleikraft, beim Adressieren des Kuverts)
VwGH 03.09.2003, 2003/03/0164
Die Überwachungspflicht des Parteienvertreters geht also nicht so weit, jede einzelne einfache Arbeitsverrichtung wie die Kuvertierung und Aufgabe von Postsendungen zu kontrollieren (VwGH 25.06.1996, 95/17/0605).