§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung des Antrages, über den der vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid Beschwerde; kein Entzug der Rechtgrundlage für den bereits rechtskräftigen Bescheid; Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 17.12.2003, 2001/20/0298