§ 33 Abs 1 VwGG (Aufenthaltsverbot; befristetes; Gegenstandslosigkeit wegen Zeitablauf; möglicher Amtshaftungsanspruch kein Hindernis)
VwGH 26.11.2003, 2001/18/0026
Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes ist mittlerweile abgelaufen. Mit Verfügung vom 14. 10. 2003 setzte der VwGH den Bf von seiner Absicht in Kenntnis, die Beschwerde wegen nachträglichen Wegfalls des Rechtschutzbedürfnisses als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verf einzustellen.